Keine Abfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken und anderen atomaren Einrichtungen mehr auf Deponien des Landkreises Ludwigsburg
Gemeinsame Einlagerung mit anderem stärker radioaktiv belastetem Müll auch im Zusammenhang mit den Zwischenlagern an den Orten der Entstehung möglich
Unter Verweis auf die aus Sicht des Landesumweltministeriums vom Bund zu klärenden Fragen hinsichtlich einer „eventuellen landwirtschaftlichen Nachnutzung“ von Deponieflächen, auf denen sogenannte „freigemessene „Abfälle aus Atomanlagen eingelagert werden sollen, hat Umweltminister Franz Untersteller Ende Juni 2016 ein Moratorium zur Ablagerung solcher Abfälle auf baden-württembergischen Deponien angeordnet.
Dies trägt der sich offenbar widersprechenden Empfehlung der Bundesstrahlenschutzkommission und den Inhalten des Planfeststellungsbeschlusses für die Schwieberdinger Deponie Froschgraben Rechnung, nach der in bestimmten Bereichen eine landwirtschaftliche Nachnutzung erfolgen soll.
Für uns ergibt sich daraus zunächst die Frage, warum der Bund eine solche Nutzung nicht durch entsprechende Rechtsverordnung eindeutig geklärt bzw. ausgeschlossen hat.
Insoweit ist das aktuelle Handeln des Umweltministers konsequent, was aber nichts daran ändert, dass sich die Frage der Ablagerung solcher radioaktiv belasteter Abfälle früher oder später nach erfolgter (Neu-)Beurteilung durch den Bund erneut stellen wird.
Wie wird sich das baden-württembergische Umweltministerium dann bei dieser Thematik verhalten, wenn das Ergebnis beispielsweise die Beibehaltung der bisherigen Handlungs- und Rechtspraxis sein sollte?
Aufgrund der vielen offenen Fragen zu diesem Komplex und einer bereits weit fortgeschrittenen Verunsicherung der Bürgerschaft in Schwieberdingen, aber zunehmend auch in Vaihingen, wo der Landkreis die Deponie Burghof betreibt, ist aus unserer Sicht eine politische Positionierung der Kreisorgane unabhängig von der vom Bund vorzunehmenden rechtlichen Betrachtung erforderlich. Diese kann nur darin bestehen, sich gegen die vorgesehenen Ablagerungen politisch und ggf. auch rechtlich einzubringen.
Dabei muss auch die Entsorgungspflicht der Landkreise für aus ihren Bereichen stammende, auch „freigemessene“ Abfälle hinterfragt werden.
Kann hier nicht das Verursacherprinzip bis zu einer länger tragenden Lösung Anwendung finden?
Was ist den bisherigen Nutzern dieser Technologie zuzumuten und was der Allgemeinheit?
Abfälle aus Atomanlagen sind unabhängig einer möglichen Strahlenbelastung im Ansehen der Öffentlichkeit keine normalen Abfälle!
Insoweit sind wir auch gespannt auf die gutachterliche Bewertung hinsichtlich der in Schwieberdingen bereits vor Jahren abgelagerten Abfälle aus Karlsruhe und dies unter Einschluss einer Langzeitbetrachtung hinsichtlich einer möglichen Grund- und Bodenbelastung.
Inwieweit hat schon das Auswirkungen auf eine künftige landwirtschaftliche Nachnutzung?
Muss es nicht auch ein Ziel sein, der Landwirtschaft „entzogene“ Flächen wieder zur Verfügung stellen zu können, wenn das möglich ist?
Nach alldem kann für die Zukunft zielgerichtet aber nur ein „sicherer“ Standort zum Bürgerfrieden beitragen, wie von einer Fraktion bereits mit dem Salzstock in Bad Friedrichshall ins Spiel gebracht.
Bei der vorauszusehenden überschaubaren Menge von voraussichtlich rund 3300 Tonnen sogenannter freigemessener Abfälle aus Neckarwestheim mag sich durchaus die Frage stellen lassen, ob diese sicherlich geringer belasteten Abfälle nicht mit anderem stärker belastetem Material bis zu einer Entscheidung über Endlagerungsmöglichkeiten an Ort und Stelle verbleiben können. Dort sind wohl für noch längere Zeit entsprechende Sicherheitsvorkehrungen notwendig.
Der Landkreis Ludwigsburg steht mit seinem Deponievolumen im Vergleich zu anderen Landkreisen zurzeit noch recht ordentlich da. Muss das im Sinne der Nachhaltigkeit durch die Einlagerung von Stoffen tangiert werden, deren gesellschaftliche Akzeptanz zumindest fraglich ist?